Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge mit der

IDY Connecting People & Brands GmbH

Spieljochstraße 32A
81825 München

contact@idyou-business.de

Amtsgericht München HRB 282282, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE360009827

zum Zwecke der Nutzung der von ihr betriebenen Plattform mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

IDY Connecting People & Brands GmbH (nachfolgend: „IDY GmbH“) betreibt eine webbasierte, virtuelle Plattform zur Vermittlung von Werbekampagnen werbetreibender Unternehmen an interessierte Endverbraucher (nachfolgend: „Plattform“). Auf der Plattform registrierte Unternehmen (nachfolgend: „Kunden“) können dort auf sich und ihre Produkte bzw. Kampagnen aufmerksam machen. Registrierte Endverbraucher können dort bei Interesse an dem Unternehmen und dem zu bewerbenden Produkt der Kontaktaufnahme zu Werbezwecken durch das betreffende Unternehmen zustimmen. Sie erhalten dafür ein Entgelt. Die IDY GmbH sammelt zu diesem Zweck die persönlichen Daten der auf der Plattform registrierten Endverbraucher in ihrem Bestand (im folgenden „Datensätze“) und überlässt diese pro gebuchter Kampagne an die Kunden.

Dies vorangestellt vereinbaren die IDY GmbH und der Kunde (nachfolgend: „Partei“ oder „die Parteien“) folgendes:

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Die IDY GmbH bietet ihren Kunden im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, die Plattform gemäß den Vorgaben dieser Geschäftsbedingungen im Rahmen von als Einzelauftrag zu buchenden Werbekampagnen zu nutzen.

(2) Diese Geschäftsbedingungen enthalten abschließend die zwischen der IDY GmbH und den Kunden geltenden Bedingungen für die von der IDY GmbH im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von der IDY GmbH schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gemäß § 4 dieses Vertrages erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen als maßgeblich an.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Dienstvertrages ist die Vereinbarung des vertraglichen Rahmens für die Nutzung der Plattform durch das Erstellen von Werbekampagnen und den Bezug von Datensätzen zum Zwecke der Kontaktaufnahme zu Werbezwecken mit Endverbrauchern gegen Entgelt.

(2) Dieser Rahmenvertrag begründet noch keine Leistungspflichten. Leistungspflichten werden erst durch die unter diesem Dienstvertrag nach Maßgabe von §§ 6-9 dieses Vertrages geschlossenen Einzelaufträge begründet.

§ 3 Leistungen der IDY GmbH

(1) Die IDY GmbH stellt dem Kunden die Nutzungsmöglichkeit der Plattform nach Abschluss des Zulassungsverfahrens gemäß § 4 dieses Vertrages und Zulassung durch die IDY GmbH zur Verfügung.

(2) Die IDY GmbH behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die IDY GmbH wird den Kunden über die Änderungen entsprechend informieren.

§ 4 Zulassung und Zugang zur Plattform, Exklusivität

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung durch die IDY GmbH. Die Plattform steht werbetreibenden Unternehmen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.

(2) Der Kunde hat im Zulassungsantrag seine vollständigen Unternehmensdaten, einen Ansprechpartner mit Position und Kontaktdaten zu benennen sowie eine kurze Beschreibung des Unternehmens vorzunehmen. Nach Abschluss dieses Vorgangs wird dem Kunden eine Bestätigungsmail zugesandt, die einen Bestätigungslink und eine Kopie dieser Geschäftsbedingungen enthält. Durch Klick auf den Bestätigungslink gibt der Kunde sein Angebot zum Abschluss dieses Dienstvertrags ab. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch eine sich daran anschließende Zulassungsbestätigung, die die IDY GmbH per E-Mail versendet. Durch die Zulassung kommt ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit zwischen der IDY GmbH und dem jeweiligen Kunden nach diesen Geschäftsbedingungen zustande.

(3) Nach der Zulassung erhält der Kunde Zugang zur Plattform. Dort erhält er Zugriff auf sein Kundenkonto, in dem er Werbekampagnen in Form von Einzelaufträgen erstellen kann.

(4) Durch den Abschluss des Dienstvertrages entsteht noch keine Zahlungspflicht.

(5) Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gemäß Abs.2 gegenüber der IDY GmbH und anderen Kunden gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der IDY GmbH alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

(6) Die IDY GmbH ist berechtigt, dem Kunden die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Der Kunde kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(7) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Kunden verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Kunde die IDY GmbH hierüber unverzüglich informieren. Sobald die IDY GmbH von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird sie den Zugang des unberechtigten Kunden sperren. Die IDY GmbH behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Kunden zu ändern; in einem solchen Fall wird die IDY GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer dieses Rahmenvertrags keine anderen Dienstleister mit einer App-gestützten, auf einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung von personenbezogenen Daten beruhenden Generierung von Werbemöglichkeiten zu beauftragen. Diese Exklusivität gilt räumlich, soweit sich dieses Konkurrenzangebot (auch) an deutsche Verbraucher richtet.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Dieser Dienstvertrag ist für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund ist für die IDY GmbH insbesondere:

   (a) der Verstoß eines Kunden gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

   (b) die deliktische Handlung eines Kunden oder der Versuch einer solchen, zB Betrug;

   (c) der Verzug des Kunden mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Kunden nach § 8 Abs. 1 und 2 dieses Vertrages zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen;

   (d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle der IDY GmbH liegen, wie zB Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(3) Im Falle einer ordentlichen Kündigung dieses Rahmenvertrages werden bereits geschlossene Einzelaufträge noch zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrages durchgeführt.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Übermittlung der unterzeichneten Erklärung per E-Mail genügt diesem Schriftformerfordernis.

§ 6 Einzelaufträge

Die IDY GmbH verfügt über personenbezogene Daten von Endverbrauchern, die sie mittels der Registrierung der Endverbraucher auf ihrer Plattform erhebt („Datensätze“). Mit dem Erstellen von Werbemaßnahmen in Form von Einzelaufträgen nach Maßgabe von § 7 Abs. 1-4 dieses Vertrages beauftragt der Kunde die IDY GmbH mit der Überlassung einer bestimmten Anzahl von Datensätzen, die bestimmten Parametern entsprechen. Die IDY GmbH stellt dem Kunden die Datensätze nach Maßgabe von § 7 Abs. 5 dieses Vertrages zum Download auf der Plattform bereit. Dabei handelt es sich um Datensätze von Endverbrauchern, die mit Erteilung einer ausdrücklichen Werbeerlaubnis ihr konkretes Interesse an einer Kontaktaufnahme zu Werbezwecken mittels eines konkreten Kommunikationsmittels durch den Kunden gegenüber der IDY GmbH bekundet haben. Der Kunde kann die Datensätze dann zu Werbezwecken nutzen, indem er die Endverbraucher entsprechend der in der Werbemaßnahme konkret ausgewiesenen Kommunikationsmittel (z.B. per Briefpost, per E-Mail und/oder per Telefon) kontaktiert.

§ 7 Schaltung von Werbekampagnen / Vertragsschluss

(1) Im Kundenkonto kann der Kunde eigenständig eine Werbekampagne erstellen. Dazu gibt er in der von der IDY GmbH dafür vorgesehenen Maske (nachfolgend: „Einzelauftragsantrag“) den Unternehmensnamen samt Rechtsform, die Anschrift und weitere Kontaktmöglichkeiten, die Unternehmensbeschreibung, den Produktnamen, die Produktbeschreibung, den internen Kampagnentitel, die Über- und die Unterkategorie und zwei Produktbilder (Großbild und Thumbnail) an. Darüber hinaus legt er

  • das gewünschte Kommunikationsmittel, über das der Kontakt aufgenommen werden soll,
  • die Maßgaben für die Selektion der Datensätze,
  • die Anzahl der gewünschten Datensätze,
  • den Preis, der pro Datensatz an den Endverbraucher ausgezahlt werden soll fest.

(2) Der Einzelauftrag ist gerichtet auf die Überlassung der begehrten Anzahl an Datensätzen. Eine feste Laufzeit für eine Kampagne besteht nicht, sie endet, sobald die begehrte Anzahl an Datensätzen erreicht ist. Der Kunde ist berechtigt, jeden Datensatz für die Dauer von sechs Monaten ab der jeweiligen Einverständniserklärung des Endverbrauchers zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken zu nutzen. Er ist verpflichtet, jeden Datensatz nach Ablauf dieser sechs Monate bzw. nach einem Widerruf seitens eines Kunden zu löschen und nicht weiter zu nutzen. Die IDY GmbH verpflichtet sich, den Kunden binnen sieben Tagen zu informieren, wenn ein Widerruf eines Verbrauchers eingeht.

(3) Nach Abschluss des Erstellvorgangs werden dem Kunden noch einmal die AGB sowie die Konditionen und sonstigen Bedingungen angezeigt und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Einzelauftrages wird durch einen Klick auf die Schaltfläche „create campaign“ abgegeben. Die Annahme des Einzelauftragsantrags erfolgt nach interner Prüfung durch eine sich daran anschließende Auftragsbestätigung, die die IDY GmbH auslöst. Die Auftragsbestätigung ist aufschiebend bedingt auf den Eingang des Entgelts nach § 8.

(4) Mit Abschluss des Einzelauftrages verpflichtet sich der Kunde, der IDY GmbH ein Entgelt für die Kampagne gemäß § 8 zu bezahlen. Die Höhe des Entgelts berechnet sich nach den aktuellen Konditionen, welche auf der Plattform bei Schaltung der Einzelkampagne einsehbar sind.

(5) Mit Abschluss des Einzelauftrages verpflichtet sich die IDY GmbH, dem Kunden die Datensätze in Form einer herunterladbaren Datei im Download Bereich des jeweiligen Kundenkontos auf der Plattform zur Verfügung zu stellen, sobald und soweit interessierte Endverbraucher ihre Werbeerlaubnis erteilt haben, und zwar höchstens eine Anzahl an Datensätzen, wie sie der Kunde bei Beauftragung festgelegt hat. Die Überlassung der Datensätze erfolgt so, wie sie bei der IDY GmbH vorhanden sind. Eine Aufarbeitung der Datensätze durch die IDY GmbH wird nicht vorgenommen. Die IDY GmbH schuldet ein Bemühen um die Zurverfügungstellung entsprechender Datensätze, welches durch das Vorhalten der Plattform erfüllt wird. Ein Erfolg im Sinne der Zurverfügungstellung einer bestimmten Zahl an Datensätzen oder ähnlichem wird nicht geschuldet. Der Download eines jeden Datensatzes ist nur für die Dauer von sechs Monaten ab der Abgabe der jeweiligen Einverständniserklärung des Verbrauchers möglich.

(6) Eine bereits laufende Kampagne kann jederzeit, auch mehrfach, angepasst werden. Eine etwaige Reduzierung der Anzahl gewünschter Datensätzen begründet keine Pflicht für die IDY GmbH, das bereits geleistete Entgelt in entsprechender Höhe zu erstatten.

 
§ 8 Vergütung und Fälligkeit

(1) Die Überlassung der Datensätze erfolgt gegen ein einmaliges Entgelt. Das Entgelt richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf der Plattform bei Schaltung der Einzelkampagne einsehbar sind.

(2) Das jeweils anfallende Entgelt wird im Anschluss an die Buchung der jeweiligen Kampagne in Rechnung gestellt und unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch zzgl. Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Steuersatz fällig. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Kunde einverstanden.

(3) Die IDY GmbH ist erst nach Eingang des Entgelts auf ihrem Geschäftskonto zur Erbringung der Leistung verpflichtet.

(4) Das Entgelt wird nach Maßgabe der aktuellen Preiskonditionen auf Grundlage der Menge der vom Kunden maximal gewünschten Verbraucherdatensätze ermittelt. Das o.a. Entgelt ist ein Festpreis, der auch bei einer Unterschreitung der gebuchten Zahl an überlassenen Datensätzen zahlbar und fällig bleibt.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Das Registrierung sowie das Erstellen von Einzelkampagnen darf nicht erfolgen, wenn

   (a) die Angaben unvollständig oder unrichtig sind;

   (b) die Werbekampagne nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für pornographische oder jugendgefährdende Artikel, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, lebende Tiere, etc. Die IDY GmbH ist berechtigt, eine solche Werbekampagne von der Plattform zu entfernen.

(2) Güter oder Dienstleistungen, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, dürfen auf der Plattform nur angeboten und nachgefragt werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Güter oder Dienstleistungen aufgenommen wurde und die Ware oder Dienstleistung nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben wird.

(3) Mit der Zulassung gemäß § 4 dieses Vertrages übernimmt der Kunde gegenüber der IDY GmbH und allen anderen Nutzern der Plattform die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen an die Schaltung einer Werbekampagne, insbesondere aus dem Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht, durch den Kunden eingehalten werden und stellt die IDY GmbH von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Kunde die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch die IDY GmbH gemäß den Datenschutzhinweisen der IDY GmbH unter www.idyou-business.de/Impressum informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.

(4) Der Kunde überträgt der IDY GmbH mit Zahlung des Entgelts das zeitlich, räumlich, inhaltlich und sachlich auf die Wiedergabe auf der Plattform beschränkte Recht, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden zu verwenden.

(5) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Kunden sind dem Kunden grundsätzlich zuzurechnen. Kunden sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Kunden abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

§ 10 Haftung des Plattformbetreibers

(1) Die IDY GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die IDY GmbH bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(3) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von der IDY GmbH auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Kunden verursacht worden sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der IDY GmbH.

(5) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet die IDY GmbH weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet die IDY GmbH nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

§ 11 Fremde Inhalte

(1) Dem Kunden ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) Die IDY GmbH macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Kunde garantiert der IDY GmbH und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(3) Der Kunde wird die IDY GmbH von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen die IDY GmbH wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Kunden eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von der IDY GmbH einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§ 12 Sonstige Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet,

   (a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;

   (b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen der IDY GmbH umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform der IDY GmbH zu beeinträchtigen;

   (c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf der Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Kunden erforderlich ist;

   (d) Geschäfte auf der Plattform ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Kunde verpflichtet sich, der IDY GmbH alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus die IDY GmbH von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Kunden gegen die IDY GmbH geltend machen.

 
§ 13 Datenverarbeitung und Einhaltung der Vertraulichkeit durch die IDY GmbH; Geheimnisschutz

(1) Die Server der IDY GmbH sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Kunden ist jedoch bekannt, dass die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Der Kunde willigt darin ein, dass die IDY GmbH Informationen und nicht personenbezogene Daten über die Werbekampagnen in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3) Die IDY GmbH ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Kunden erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Kunde darin ein, dass die IDY GmbH:

   (a) die vom Kunden im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Kunden mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;

   (b) die vom Kunden im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation im Kundenprofil selbstständig in die Plattform eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen und geschlossenen Bereich der Plattform für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereithält.

(4) Die IDY GmbH wird im Übrigen alle den Kunden betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen verwenden. Die IDY GmbH behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn die IDY GmbH aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Kunden offenlegen muss.

(5) Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung der IDY GmbH unter www.idyou-business.de/Datenschutz verwiesen.

 
§ 14 Freistellung

Die Parteien stellen einander auf erstes Anfordern im Innenverhältnis von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, wenn die haftungsauslösende Ursache allein von einer Partei zu vertreten ist. Dies gilt insbesondere, wenn personenbezogene Daten unter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verarbeitet und/oder Endverbraucher unter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die erteilte Werbeerlaubnis kontaktiert werden. Das gilt auch im Hinblick auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften.

 
§ 15 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit der IDY GmbH auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber der IDY GmbH ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt sowie bzgl. solcher Forderungen, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

 
§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main. Die IDY GmbH ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.